1. Strafkammer
Datum, Uhrzeit: 07.11.2024, 09:00 Uhr
gegen: Herrn A.., geboren im 3. Quartal 1993
wegen: des Tatvorwurfs eines schweren Raubes
Tatort: Zweibrücken
Fortsetzungstermine:
21.11.2024, 09:00 Uhr
27.11.2024, 13:30 Uhr
29.11.2024, 09:00 Uhr
Dem Angeklagten wird zur Last gelegt, mit einem bisher nicht ermittelten Mittäter das sitzende Tatopfer nach vorne auf den Boden gedrückt zu haben, während – entsprechend dem gemeinsamen Tatplan - der Mittäter in die Jackentasche des Tatopfers griff und das Portemonnaie des Tatopfers entwendete. Anschließend soll der Angeklagte das Tatopfer solange auf den Boden festgehalten haben, bis sich der Mittäter entfernen konnte. Bei der Tatausführung soll der Mittäter ein Messer bei sich getragen haben, was dem Angeklagten bekannt gewesen sein soll.
2. Strafkammer
Datum, Uhrzeit: 21.11.24, 09:00 Uhr
gegen: Herren W.
wegen: des Tatvorwurfs eines Diebstahls
Tatort: Landkreis St. Wendel
Fortsetzungstermine:
05.12.2024, 09:00 Uhr
Es handelt sich um ein Berufungsverfahren.
3. Strafkammer
Vor der 3. Strafkammer finden im November keine Hauptverhandlungstermine statt.
4. Strafkammer
4.1
Datum, Uhrzeit: 05.11.2024, 09:00 Uhr
gegen: Herrn K.
wegen: des Tatvorwurfs einer gefährlichen Körperverletzung
Tatort: Pirmasens
Es handelt sich um ein Berufungsverfahren.
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4.2
Datum, Uhrzeit: 14.11.2024, 09:00 Uhr
gegen: Herrn B.
wegen: des Tatvorwurfs eines tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte u.a. Delikte
Tatort: Pirmasens
Es handelt sich um ein Berufungsverfahren.
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4.3
Datum, Uhrzeit: 26.11.2024, 09:00 Uhr
gegen: Herrn K.
wegen: des Tatvorwurfs einer Trunkenheit im Verkehr
Tatort: Landkreis Kusel
Es handelt sich um ein Berufungsverfahren.
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4.4
Datum, Uhrzeit: 26.11.2024, 14:00 Uhr
gegen: Frau H.
wegen: des Tatvorwurfs eines Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge
Tatort: Zweibrücken
Es handelt sich um ein Berufungsverfahren.
6. Strafkammer
Datum, Uhrzeit: 06.11.2024, 09:30 Uhr
gegen: Herrn S., geboren im 4. Quartal 1992
wegen: des Tatvorwurfs eines bewaffneten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln und Besitz eines verbotenen Gegenstandes nach dem Waffengesetz
Tatort: Zweibrücken
Die 6. Strafkammer verhandelt im 2. Rechtszug ein Verfahren, in dem im 1. Rechtszug die 2. Strafkammer den Angeklagten im Mai 2022 wegen bewaffneten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in Tateinheit mit Besitz eines verbotenen Gegenstandes nach dem Waffengesetz verurteilt hatte. Die 2. Strafkammer sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte von seiner Wohnung aus mit Marihuana Handel trieb und in seiner Wohnung gleichzeitig verschiedene Waffen und gefährliche Gegenstände zugriffsbereit platziert hatte. Der Bundesgerichtshof hat mit Beschluss vom 14.03.2023 das Urteil auf die Revision des Angeklagten im Strafausspruch aufgehoben und zur neuen Straffestsetzung an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. Im Übrigen hat der Bundesgerichtshof die Revision des Angeklagten verworfen, sodass insbesondere die Feststellungen der 2. Strafkammer zur Tat in Rechtskraft erwachsen sind.