| Landgericht Zweibrücken

Hauptverhandlungstermine am Landgericht Zweibrücken (Oktober 2025)

Nachfolgende Hauptverhandlungen in Strafsachen finden im Oktober 2025 beim Landgericht Zweibrücken statt:

1. Strafkammer


1.1

Datum, Uhrzeit: 08.10.2025, 09:00 Uhr (Fortsetzungstermin)

gegen: Herrn K.

wegen: erpresserischen Menschenraubes u. a.

Tatort: Pirmasens u.a.

Fortsetzungstermine: 10., 24. und 27.10.2025, jeweils 09:00 Uhr

 

Die 1. Strafkammer setzt die im September begonnene Hauptverhandlung fort. Auf den Bericht für den Monat September wird Bezug genommen.

 

1.2

Datum, Uhrzeit: 22.10.2025, 09:00 Uhr

gegen: Herrn A. und Herrn D.

wegen: besonders schweren Raubes u.a.

Tatort: Pirmasens
 

Fortsetzungstermine: 23, und 31.10.2025, jeweils 09:00 Uhr; 12.11.2025, 14:00 Uhr und 21. und 26.11.2025, jeweils 09:00 Uhr

 

Die Staatsanwaltschaft erhebt in der Anklageschrift gegen die Angeklagten den Tatvorwurf, am 10.07.2025 gemeinsam auf die Geschädigten D. und R. zu gerannt zu sein, um diese „abzuziehen“. Dabei soll der Angeklagte A. mit einem Messer und der Angeklagte D. mit einem Schlagring bewaffnet gewesen sein. Während es dem Geschädigten R. zunächst gelungen sein soll, weg zu rennen, soll der Angeklagte A. den Arm der Geschädigten D. gepackt, ihr die Messerspitze gegen die Halsseite gehalten und sie aufgefordert haben, ihm „das Geld“ zu geben, woraufhin die Geschädigte aus Angst ihren Geldbeutel geöffnet haben und der Angeklagte das darin befindliche Bargeld entnommen haben soll. Im Anschluss soll der Angeklagte die Geschädigte aufgefordert haben, nichts der Polizei zu sagen, da er wisse, wo sie und ihre Familie wohne. Die mündliche Drohung soll er mit einer Geste unterstrichen haben. Der Angeklagte D. soll derweil den Geschädigten R., der beim Angeklagten A. 100,00 € Schulden aus einem Handykauf gehabt haben soll, gepackt haben und ihm sein Mobiltelefon entrissen haben. Der Geschädigte R. soll die Situation genutzt haben um zu flüchten.

 

 

2. Strafkammer



2.1

Datum, Uhrzeit: 02.10.2025, 09:00 Uhr (Fortsetzungstermin)

gegen: Herrn A..

wegen: sexuellen Missbrauchs von Kindern

Tatort: Pirmasens
 

Fortsetzungstermine: 09.10.2025, 09:00 Uhr

 

Die 2. Strafkammer setzt die im September begonnene Hauptverhandlung fort. Auf den Bericht für den Monat September wird Bezug genommen.

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2.2

Datum, Uhrzeit: 16.10.2025, 09:00 Uhr

gegen: Herrn B.

wegen: gefährlicher Körperverletzung

Tatort: Verbandsgemeinde Oberes Glantal

 

Es handelt sich um ein Berufungsverfahren.

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2.3

Datum, Uhrzeit: 16.10.2025, 10:45 Uhr

gegen: Herrn A.

wegen: Körperverletzung

Tatort: Pirmasens

 

Es handelt sich um ein Berufungsverfahren.

 

 

3. Strafkammer

 

3.1

Datum, Uhrzeit: 01.10.2025, 09:00 Uhr

gegen: Herrn St.

wegen: gefährlicher Körperverletzung

Tatort: Pirmasens

 

Es handelt sich um ein Berufungsverfahren.

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3.2

Datum, Uhrzeit: 06.10.2025, 09:00 Uhr

gegen: Herrn S.

wegen: sexuellen Missbrauchs von Kindern

Tatort: Pirmasens

Fortsetzungstermine: 10.10.2025 und 31.10.2025, jeweils 09:00 Uhr

 

Es handelt sich um ein Berufungsverfahren.

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3.3

Datum, Uhrzeit: 08.10.2025, 11:00 Uhr

gegen: Herrn Sch.

wegen: unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln u.a.

Tatort: Pirmasens

 

Es handelt sich um ein Berufungsverfahren.

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3.4

Datum, Uhrzeit: 08.10.2025, 13:00 Uhr

gegen: Herrn Sch.

wegen: Körperverletzung

Tatort: Verbandsgemeinde Thaleischweiler-Wallhalben

 

Es handelt sich um ein Berufungsverfahren.

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3.5

Datum, Uhrzeit: 15.10.2025, 08:30 Uhr

gegen: Herrn R.

wegen: Erschleichen von Aufenthaltstiteln

Tatort: Verbandsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau

 

Es handelt sich um ein Berufungsverfahren.

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3.6

Datum, Uhrzeit: 29.10.2025, 09:00 Uhr

gegen: Herrn M.

wegen: Körperverletzung

Tatort: Pirmasens

 

Es handelt sich um ein Berufungsverfahren.

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3.7

Datum, Uhrzeit: 29.10.2025, 12:30 Uhr

gegen: Herrn Sch.

wegen: verbotene Kraftfahrzeugrennen u.a.

Tatort: Pirmasens

 

Es handelt sich um ein Berufungsverfahren.

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3.8

Datum, Uhrzeit: 29.10.2025, 14:00 Uhr

gegen: Herrn O.

wegen: Diebstahls u.a.

Tatort: Pirmasens

 

Es handelt sich um ein Berufungsverfahren.

 

4. Strafkammer

 

4.1

Datum, Uhrzeit: 07.10.2025, 09:00 Uhr

gegen: Herrn A.

wegen: Verbrechen gem. § 34 Abs.1 KCanG

Tatort: Pirmasens

 

Es handelt sich um ein Berufungsverfahren.

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4.2

Datum, Uhrzeit: 07.10.2025, 14:00 Uhr

gegen: Herrn Y.

wegen: vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis

Tatort: Verbandsgemeinde Landstuhl

 

Es handelt sich um ein Berufungsverfahren.

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4.3

Datum, Uhrzeit: 14.10.2025, 09:00 Uhr

gegen: Herrn V. und Herrn N.

wegen: besonders schwerer Fall des Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte

Tatort: Verbandsgemeinde Landstuhl

 

Es handelt sich um ein Berufungsverfahren.

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4.4

Datum, Uhrzeit: 21.10.2025, 13:30 Uhr

gegen: Herrn C.

wegen: unerlaubten Besitzes kinderpornografischer Inhalte u.a.

Tatort: Verbandsgemeinde Rodalben

 

Es handelt sich um ein Berufungsverfahren.

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4.5

Datum, Uhrzeit: 28.10.2025, 09:00 Uhr

gegen: Herrn S.

wegen: unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln

Tatort: Verbandsgemeinde Oberes Glantal

Fortsetzungstermin: 04.11.2025, 09:00 Uhr

 

Es handelt sich um ein Berufungsverfahren.

 

6. Strafkammer

 

6.1

Datum, Uhrzeit: 01.10.2025, 10:00 Uhr (Fortsetzungstermin)

gegen: Herrn M.

wegen: Nachstellung u.a.

Tatort: Zweibrücken

Fortsetzungstermin: 22.10.2025, 10:00 Uhr

 

Die 6. Strafkammer setzt die im September begonnene Hauptverhandlung fort. Auf den Bericht für den Monat September wird Bezug genommen.

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6.2

Datum, Uhrzeit: 14.10.2025, 09:00 Uhr

gegen: Herrn R.

wegen: Vergehens nach § 34 Abs.3 KCanG (besonders schwerer Fall u.a.)

Tatort: Pirmasens u.a.


Fortsetzungstermin: 16.10.2025, 09:00 Uhr

Die Staatsanwaltschaft legt dem Angeklagten zur Last, gemeinsam mit dem gesondert Abgeurteilen D seit dem Jahr 2023 drei professionell eingerichtete Marihuanaplantagen in Pirmasens, Ludwigshafen und in Menden betrieben zu haben. Der Angeklagte soll zusammen mit dem Abgeurteilten D. in den Anlagen unter anderem mehr als 1.000 Haschischpflanzen großgezogen haben, wobei sie mit den gärtnerischen Arbeiten andere, teilweise gesondert verfolgte und teilweise noch flüchtige weitere Personen betraut haben. Das geerntete Marihuana sollen der Angeklagte und der Abgeurteilte D. gewinnbringend veräußert haben.

Die für den Betrieb der Anlagen erforderliche elektrische Energie sollen der Angeklagte und der Abgeurteilte D. illegal dem Stromnetz entzogen haben.

Darüber hinaus sollen der Angeklagte und der Abgeurteilte D. mindestens 2 kg Cannabisprodukte in den Niederlanden käuflich erworben und in die Bundesrepublik Deutschland eingeführt haben. Der Angeklagte und der Abgeurteilte D. sollen das eingeführte Cannabis gewinnbringend veräußert haben.

Das Landgericht Zweibrücken hatte den Angeklagten durch Urteil vom 24.07.2024 wegen Einfuhr von Cannabis und Beihilfe zum Handeltreiben mit Cannabis zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 1 Jahr und 7 Monaten verurteilt. Auf die hiergegen gerichtete Revision hat der Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 24.04.2025 (Az. 4 StR 70/25) den Schuldspruch des Urteils teilweise geändert und den Ausspruch über eine Einzelstrafe sowie über die Gesamtstrafe aufgehoben. Im Umfang der Aufhebung hat der Bundesgerichtshof die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung an eine andere Strafkammer des Landgerichts verwiesen.

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6.3

Datum, Uhrzeit: 20.10.2025, 10:00 Uhr

gegen: Herrn D., Herrn Ar. L. und Herrn An. L.

wegen: Verbrechens nach § 29a BtMG

Tatort: Pirmasens
 

Fortsetzungstermine:21.10.2025 um 09:00 Uhr; 23.10.2025 um 10 Uhr und 24.10.2025 um 09:00 Uhr

Die Staatsanwaltschaft legt den Angeklagten zur Last, sich im Januar 2019 zusammen geschlossen zu haben, um künftig und für eine gewisse Dauer selbstständige, im Einzelnen noch ungewisse Straftaten, insbesondere nach dem Betäubungsmittelgesetz zu begehen. Dabei sollen die Angeklagten arbeitsteilig vorgegangen sein und auch weitere, gesondert angeklagte Personen im Rahmen des „Vertriebs“ eingebunden haben. Die im saar-pfälzischen Raum verkauften Betäubungsmittel sollen die Angeklagten u.a. in den Niederlanden und Frankreich beschafft haben. Der Angeklagte Ar. L. soll die Absatzgeschäfte mit den Unterhändlern betreut haben. Der Angeklagte D. soll für die administrativen Angelegenheiten der Bandenmitglieder zuständig gewesen sein, aber auch Betäubungsmittelgeschäfte vermittelt und Schulden aus Kommissionsgeschäften beigetrieben haben. Der Angeklagte An. L. soll den Kontakt zu den Betäubungsmittellieferanten in Frankreich hergestellt haben und für die Abwicklung der Einfuhr zuständig gewesen sein.

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6.4

Datum, Uhrzeit: 28.10.2025, 08:30 Uhr

gegen: Herrn F.

wegen: Versuch des Mordes u.a.

Tatort: Pirmasens
 

Fortsetzungstermine: 03.11., 05.11. und 21.11.2025, jeweils 08:30 Uhr
 

Die Staatsanwaltschaft legt dem Angeklagten zur Last, am 25.02.2024 in Pirmasens in einem, von mehreren Familien bewohnten Mehrfamilienhaus im Eingangsbereich des einzigen Treppenhauses Zeitungspapier in zwei Kinderwägen gelegt und in Brand gesetzt zu haben. Der Angeklagte soll dabei alkohol- und betäubungsmittelbedingt im Zustand einer verminderten Schuldfähigkeit gehandelt haben. Durch den Brand im Eingangsbereich mit starker Rauchentwicklung soll zwei in den oberen Stockwerken wohnenden Familien der Fluchtweg durch das Treppenhaus versperrt worden sein. Die im Dachgeschoss lebende Familie soll über eine Drehleiter der Feuerwehr gerettet worden sein. Einer weiteren im 1. Obergeschoss lebenden Familie mit drei Kindern im Alter von 1, 3 und 6 Jahren soll nur die Flucht aus einem, in einer Höhe von 4,44 Metern befindlichen Fenster möglich gewesen sein. Die Zeugen E. und D. sollen sich bei ihrem Sprung aus dem Fenster verletzt haben. 

Das Landgericht Zweibrücken hatte den Angeklagten durch Urteil vom 27.10.2024 wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit versuchter Brandstiftung mit Todesstrafe in fünf tateinheitlichen Fällen und mit Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von 8 Jahren verurteilt. Auf die hiergegen gerichtete Revision hat der Bundesgerichtshof das Urteil mit Beschluss vom 04.06.2025 (Az. 4 StR 501/24) teilweise aufgehoben und zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.

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