| Landgericht Zweibrücken

Hauptverhandlungstermine am Landgericht Zweibrücken (Oktober2023)

Nachfolgende Hauptverhandlungen in Strafsachen finden im Oktober 2023 beim Landgericht Zweibrücken statt:

1. Strafkammer


1.1

Datum, Uhrzeit:
04.10.2023, 09.00 Uhr (Ursprünglicher Beginn war am 19.09. vorgesehen)

gegen:
Herrn M., geboren im 2. Quartal 1985

wegen:
Tatvorwurf eines Handelns mit Betäubungsmitteln in nicht geringen Mengen


Tatort:
Zweibrücken
 

Fortsetzungstermine:

05.10., 09.00 Uhr,

09.10., 14.00 Uhr,

16.10., 09.00 Uhr,

17.10., 13.30 Uhr,

07.11., 13.00 Uhr,

08.11., 09.00 Uhr.
 

Die Staatsanwaltschaft legt dem Angeklagten M. im Zusammenhang mit dem sogenannten EncroChat Komplex zur Last, in den Jahren 2019 bis 2020 in 20 Fällen von dem gesondert verfolgten Z. und teilweise unter Beteiligung des gesondert verfolgten Hof. unerlaubt Betäubungsmittel (Haschisch und Amphetamine) in nicht geringer Menge erworben und gewinnbringend weiterveräußert zu haben.
Im EncroChat Komplex hat die Staatsanwaltschaft den gesondert verfolgten Angeklagten K., S., W., M., Ko., I., T.,C. und Hop. zur Last gelegt, sich zu einer Bande mit dem Ziel eines gewerbsmäßig betriebenen Handels mit Betäubungsmitteln zusammengeschlossen zu haben. Sie sollen in einer hierarchischen Bandenstruktur den unerlaubten Rauschgifthandel organisiert und arbeitsteilig gemeinsam betrieben haben. Die Angeklagten M., I. und Ko. sollen dabei auf der Leitungsebene der hierarchischen Struktur tätig gewesen sein.
Der Angeklagte soll einen Erlös von 37.000,00 € erzielt haben.

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1.2

Datum, Uhrzeit:
11.10.2023, 09.00 Uhr

gegen:
Herrn S.

wegen:
des Tatvorwurfs eines unerlaubten, bandenmäßigen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge und anderer Delikte

Tatort: Kaiserslautern
 

Fortsetzungstermine:

23.10., 9:00 Uhr,

06.11., 9:00 Uhr,

20.11., 9:00 Uhr,

21.11., 9.00 Uhr

 

Die Staatsanwaltschaft legt dem Angeklagten S. im Zusammenhang mit dem sogenannten EncroChat Komplex zur Last, durch 6 selbständige Handlungen im Zeitraum vom 15.12.2018 bis zum 11.06.2020 zumindest mit den gesondert verfolgten K., I., C. und Ho. als Mitglied einer Bande mit Haschisch, Marihuana und Amphetaminen in nicht geringer Menge gehandelt zu haben. Im EncroChat Komplex hat die Staatsanwaltschaft den gesondert verfolgten Angeklagten K., S., W., M., Ko., I., T.,C. und Hop. zur Last gelegt, sich zu einer Bande mit dem Ziel eines gewerbsmäßig betriebenen Handels mit Betäubungsmitteln zusammengeschlossen zu haben. Sie sollen in einer hierarchischen Bandenstruktur den unerlaubten Rauschgifthandel organisiert und arbeitsteilig gemeinsam betrieben haben. Die Angeklagten M., I. und Ko. sollen dabei auf der Leitungsebene der hierarchischen Struktur tätig gewesen sein.

Der Angeklagte soll in der organisiert handelnden Bande im Wesentlichen Bunkerhalter und Transporteur gewesen sein. Der Angeklagte soll als Erlös einen Teil der Betäubungsmittel bzw. Barsummen erhalten haben.

Am 26.122018 soll der Angeklagte 6 kg Marihuana von dem gesondert verfolgten C. übernommen und an die restlichen Bandenmitglieder weiter verteilt oder gebunkert haben.

Am 01.07.2019 soll der Angeklagte von dem gesondert verfolgten K. 15 kg Amphetamine zur Lagerung und zur Weiterverteilung übernommen haben.

Am 13.11.2019 soll der Angeklagte 17 kg Haschisch von dem gesondert verfolgten M. zur Übergabe an den gesondert verfolgten K. erhalten haben.

Am 30.11.2019 soll der Angeklagte gemeinsam mit dem gesondert verfolgten Kras. 1 Kg Amphetamin im Auftrag des gesondert verfolgten I. transportiert und an den gesondert verfolgten Z. übergeben haben.

Am 21.12.2019 soll der Angeklagte 10 kg Marihuana zum Transport in die Wohnung des gesondert verfolgten C. übernommen haben. Das Marihuana soll aus der Wohnung dann weiter verteilt worden sein. Der Angeklagte soll sich an der Weiterverteilung beteiligt und er soll weitere Transportfahren übernommen haben.

Am 11.06.2020 soll der Angeklagte 22 kg Marihuana übernommen haben, für die der gesondert verfolgte Ko. 45.000,00 € an den Lieferer gezahlt haben soll. Der Angeklagte soll gemeinsam mit dem gesondert verfolgten M. das Marihuana in die Wohnung des gesondert verfolgten C. transportiert haben. Der gesondert verfolgte I. soll das Marihuana weiter verteilt haben. 10 kg dieser Marihuanalieferung soll der Angeklagte weiter transportiert und in eine Garage des gesondert verfolgten Sob. verbracht haben.

 

Der Angeklagte soll mindestens einen Erlös von 1.500,00 € erzielt haben.

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1.3

Datum, Uhrzeit:
31.10.2023, 09.00 Uhr

gegen:
Herrn Kras., geboren am Ende des 3. Quartals des Jahres 1991

wegen:
des Tatvorwurfs einer Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge und anderer Delikte

Tatort:
Zweibrücken und anderenorts

 

Die Staatsanwaltschaft legt dem Angeklagten im Zusammenhang mit dem sogenannten EncroChat Komplex zur Last, in 2 Fällen Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge geleistet haben. Im EncroChat Komplex hat die Staatsanwaltschaft den gesondert verfolgten Angeklagten K., S., W., M., Ko., I., T.,C. und Hop. zur Last gelegt, sich zu einer Bande mit dem Ziel eines gewerbsmäßig betriebenen Handels mit Betäubungsmitteln zusammengeschlossen zu haben. Sie sollen in einer hierarchischen Bandenstruktur den unerlaubten Rauschgifthandel organisiert und arbeitsteilig gemeinsam betrieben haben. Die Angeklagten M., I. und Ko. sollen dabei auf der Leitungsebene der hierarchischen Struktur tätig gewesen sein. In einem weiteren 3. Fall soll der Angeklagte eine unter 18 Jahre alte Person bestimmt haben, Betäubungsmittel zu transportieren. In einem 4. Fall soll der Angeklagte als Zeuge uneidlich falsch ausgesagt haben.

Der Angeklagte soll am 30.11.2019 gemeinsam mit dem gesondert verfolgten S. 1 kg Amphetamin im Auftrag des gesondert verfolgten I. zu dem gesondert verfolgten Z. transportiert haben.

An einem weiteren Tag im Jahr 2019 soll der Angeklagte 1 kg Marihuana für den gesondert verfolgten I. gelagert haben, die der gesondert verfolgte I. später in der Wohnung des Angeklagten an den gesondert verfolgten Z. übergeben haben soll.

Am 25.07.2020 soll der Angeklagte den 15 jährigen L. bestimmt haben, 2 Joints von dem gesonderten S. zu übernehmen und zum Angeklagten zu transportieren, der die Joints von dem S. gekauft haben soll.

Am 13.07.2021 soll der Angeklagte als Zeuge in, den sogenannten EncroChat Komplex betreffenden Strafverfahren zugunsten der gesondert verfolgten I., M. und J. wahrheitswidrige, die gesondert verfolgten I., M. und J. begünstigende Angaben gemacht haben.
 

 

2. Strafkammer

2.1

Datum, Uhrzeit:
05.10.23, 09.00 Uhr - Fortsetzungstermin

gegen:
Herrn Har., geboren 2. Quartal 1963,
Herrn H., geboren 2. Quartal 1963,

wegen:
des Tatvorwurfs des Bankrotts und anderer Delikte

Tatort:
Landkreis Rhein-Pfalz

 

Fortsetzungstermine:

12.10.23, 09.30 Uhr
31.10.23, 09.30 Uhr
21.11.23, 13.00 Uhr
01.12.23, 09.30 Uhr
15.12.23, 09.30 Uhr
19.12.23, 09.30 Uhr
21.12.23, 09.30 Uhr
18.01.24, 09.30 Uhr
02.02.24, 09.30 Uhr
15.02.24, 09.30 Uhr
27.02.24, 09.30 Uhr
07.03.24, 09.30 Uhr
12.03.24, 09.30 Uhr
 

Die 2. Strafkammer setzt die im April 2023 begonnene Hauptverhandlung fort. Auf den Bericht für den April 2023 wird Bezug genommen:

„Die Staatsanwaltschaft – Zentralstelle für Wirtschaftsstrafsachen – Kaiserslautern hat im Jahr 2012 beim Landgericht – Wirtschaftsstrafkammer – Kaiserslautern Anklage erhoben:
gegen die Angeklagten Har. und H. u.a. wegen selbständiger 4 Vergehen des Bankrotts durch nicht ordnungsgemäße Buchführung bzw. durch unrichtige Bilanzerstellung und eines Vergehens des gemeinschaftlichen Betruges in einem besonders schweren Fall,

gegen den Angeklagten F. wegen eines Vergehens der Beihilfe zum Bankrott durch nicht ordnungsgemäße Buchführung und zu einem Betrug in einem besonders schweren Fall und

gegen den Angeklagten W. wegen eines Vergehens der Beihilfe zum Bankrott durch nicht ordnungsgemäße Buchführung und durch unrichtige Bilanzerstellung und zu einem Betrug in einem besonders schweren Fall. Die Angeklagten Har. und H. sollen Geschäftsführer der H. GmbH gewesen sein.
Einer Sparkasse soll durch die Taten ein Schaden von mehr als 7.000.000,00 € entstanden sein.
Mit Urteil vom 02.11.2015 hat das Landgericht Kaiserslautern das Verfahren wegen Verjährung eingestellt.
Auf die Revision der Staatsanwaltschaft hat der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 10.11.2016 das Urteil des Landgerichts Kaiserslautern aufgehoben und zur neuen Verhandlung und Entscheidung an das Landgericht Zweibrücken verwiesen. Es handelt sich um sehr komplexes Wirtschaftsstrafverfahren mit umfangreichem Aktenmaterial.“

 

3. Strafkammer:

3.1

Datum, Uhrzeit:
04.10.2023, 09:00 Uhr

gegen:
Herrn F.

wegen:
wegen des Tatvorwurfs einer Nötigung und anderer Delikte

Tatort:
Pirmasens

 

Es handelt sich um ein Berufungsverfahren.

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3.2

Datum, Uhrzeit:
04.10.2023, 14:00 Uhr, Fortsetzung

gegen:
Herrn S.
Herrn G.

wegen:
des Tatvorwurfs eines Betruges und einer Unterschlagung zu Lasten einer Bank

Tatort:
Pirmasens

 

Es handelt sich um ein Berufungsverfahren.

 

 

4. Strafkammer:

 

4.1

Datum, Uhrzeit: 10.10.2023, 09:00 Uhr

gegen: Herrn S.

wegen: des Tatvorwurfs eines unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln

Tatort: Zweibrücken und an anderen Orten
 

Es handelt sich um ein Berufungsverfahren.

 

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4.2

Datum, Uhrzeit: 10.10.2023, 14:00 Uhr

gegen: Herrn R.

wegen: des Tatvorwurfs einer Verletzung des Briefgeheimnisses und anderer Delikte

Tatort: Kaiserslautern

 

Fortsetzungstermin:

17.10.2023, 09:00 Uhr

 

Es handelt sich um ein Berufungsverfahren.

 

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4.3

Datum, Uhrzeit: 17.10.2023, 13:00 Uhr

gegen: Herrn B.

wegen: des Tatvorwurfs eines unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln

Tatort: Landkreis Kaiserslautern

 

Es handelt sich um ein Berufungsverfahren.

 

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4.4

Datum, Uhrzeit: 24.10.2023, 09:00 Uhr

gegen: Herrn P.

wegen: des Tatvorwurfs eines Fahrens ohne Fahrerlaubnis

Tatort: Zweibrücken

 

Es handelt sich um ein Berufungsverfahren.

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4.5

Datum, Uhrzeit: 24.10.2023, 13:30 Uhr

gegen: Herrn F.

wegen: des Tatvorwurfs eines Diebstahls

Tatort: Zweibrücken

 

Es handelt sich um ein Berufungsverfahren.

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4.6

Datum, Uhrzeit: 31.10.2023, 12:30 Uhr

gegen: Herrn D.

wegen: des Tatvorwurfs einer Urkundenfälschung

Tatort: Landkreis Kaiserslautern

 

Es handelt sich um ein Berufungsverfahren.
 

 

6. Strafkammer

6.1

Datum, Uhrzeit:
05.10.23, 14.00 Uhr

gegen:
Frau S., geboren am Ende des 3. Quartals des Jahres 1999

wegen:
des Tatvorwurfs eines versuchten Totschlags und anderer Delikte

Tatort:
Zweibrücken

 

Fortsetzungstermine:

19.10.23, 09.00 Uhr
20.10.23, 09.00 Uhr
08.11.23, 14.00 Uhr
10.11.23, 09.30 Uhr
 

Die Staatsanwaltschaft legt der Angeklagten zur Last, im Zustand alkoholbedingter verminderter Schuldfähigkeit dem Zeugen P. nach einem Streit mit einem Messer mit einer 12,5 cm langen Klinge einen Stich in den rechten Oberbauch versetzt und dabei billigend in Kauf genommen zu haben, den Zeugen tödlich zu verletzen.

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6.2

Datum, Uhrzeit:
02.10.2023, 09.00 Uhr (Fortsetzungstermin)

gegen:
Herrn W., geboren im 4. Quartal 1984

wegen:
des Tatvorwurfs eines Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge und anderer Delikte

Tatort:
Zweibrücken und an anderen Orten

 

Fortsetzungstermine:

09.10., 09.00 Uhr,

10.10., 09.00 Uhr,

17.10., 09.00 Uhr,

20.10., 09.00 Uhr.

 

Die Staatsanwaltschaft legt dem Angeklagten zur Last, in 9 Fällen unerlaubt mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge gehandelt zu haben. So soll er im September oder Oktober 2021 10 kg selbst hergestelltes Amphetamin für 15.000,00 € veräußert haben. Im Januar 2022 soll er 300 g selbst hergestelltes Amphetamin für 600,00 € verkauft haben. Im Februar 2022 soll er 50 g Marihuana für 400,00 € verkauft haben. Im Mai 2022 soll er 532 g Amphetamin bei sich gelagert haben, um das Amphetamin weiter zu verkaufen. Auch im Mai 2022 soll er je 1 kg Amphetamin für je 1.500,00 € an den Zeugen W. überlassen haben. Für den Weiterverkauf soll er im März 2023 in der Wohnung seiner Lebensgefährtin 63,45 g Amphetamin, 19,4 g Kokain und 0,28 g Ecstasy gelagert haben. In dem Zeitraum 2021 bis Anfang 2022 soll der Angeklagte je 500 g Amphetamin für je 1.000,00 € an den Zeugen H. verkauft haben.

Der Angeklagte soll einen Erlös von 21.000,00 € erzielt haben.

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6.3

Datum, Uhrzeit:
04.10.2023, 09.00 Uhr

gegen:
Herrn D. geboren im 3. Quartal des Jahres 1969

wegen:
des Tatvorwurfs eines Verbrechens nach dem Kriegswaffenkontrollgesetz und anderer Delikte

Tatort:
Landkreis Kaiserslautern

 

Fortsetzungstermin:

11.10.2023, 09.00 Uhr

 

Die Staatsanwaltschaft legt dem Angeklagten zur Last, in 7 Fällen unerlaubt mit Waffen, Munition oder Kriegswaffen gewinnbringend gehandelt zu haben. So soll er folgende Waffen oder Munition verkauft haben:

ein funktionstüchtiges Sturmgewehr im 16 mit einer Laserzielvorrichtung sowie 1000 Schuss Munition Kaliber 223 REM, Kaufpreis 2.500,00 €,

eine vollautomatische Maschinenpistole Ceska Skorpion mit drei Magazinen, 97 Schuss Munition Kaliber 7.65 und Zubehörteile, Kaufpreis 1.900,00 €,

250 Schuss Munition Kaliber 7.65, Kaufpreis 120,00 €,

eine halbautomatische Pistole SIG Sauer, Kaliber 9 mm, eine halbautomatische Pistole „Deutsche Werke Aktiengesellschaft Berlin“, Kaliber 7.65 mm, 30 Schuss Munition Kaliber 7.65 und 50 Schuss Munition Kaliber 9 mm, Kaufpreis 2.600,00 €,

einen Revolver Smith & Wessen, 100 Schuss Munition, Kaufpreis 2000,00 €,

eine halbautomatische Pistole Walther PPK Kaliber 7.65, eine halbautomatische Pistole Beretta Kaliber .22 LR, eine halbautomatische Pistole „Landmann“ Kaliber .22LR mit Schalldämpfer und Anschlagschaft, eine Signalpistole Kaliber 25.5 mm, 9n Signalpatronen, 200 Patronen Kaliber .22 LR und 57 Patronen Kaliber 7.65 mm, Kaufpreis 2.800,00 €,

ein vollautomatisches Sturmgewehr FA-MAS Kaliber 5.56, 80 Patronen Kaliber .223 Rem, einen Revolver Smith & Wessen .357 Magnum, 30 Schuss Munition Kaliber .38 Special, Kaufpreis 4.100,00 €.

Der Angeklagte soll einen Erlös von 15.900,00 € erzielt haben.

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6.4

Datum, Uhrzeit:
06.10.2023, 09.00 Uhr

gegen:
Herrn S., geboren im 4. Quartal des Jahres 1992

wegen:
des Tatvorwurfs eines unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge und anderer Delikte

Tatort:
Zweibrücken

 

Die Staatsanwaltschaft legt den Angeklagten zur Last, mit über 900 g Marihuanablüten und damit mit Betäubungsmittel in nicht geringer Menge gehandelt zu haben. Zur Absicherung des Verkaufs der Marihuanablüten soll der Angeklagte in seiner Wohnung griffbereit ein Butterflymesser, einen Schlagring, zwei Stahlruten und zwei Wurfsterne abgelegt haben. Darüber hinaus soll der Angeklagte 3,29 g Amphetamin besessen haben.
 

Der Angeklagte soll mindestens einen Erlös von 1.050,00 € erzielt haben.

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6.5

Datum, Uhrzeit:
12.10.2023, 09.00 Uhr

gegen:
Herrn G., geboren im 3. Quartal des Jahres 1986

wegen:
des Tatvorwurfs eines unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln und anderer Delikte

Tatort:
Zweibrücken

 

Fortsetzungstermine:

18.10., 09:00 Uhr,

19.10., 09.00 Uhr

 

Die Staatsanwaltschaft legt dem Angeklagten zur Last, am 09.06.2021 44,5 Haschisch und 25,1 g Marihuana auf der Rückbank seines PKW`s gelagert zu haben, um die Betäubungsmittel gewinnbringend zu verkaufen. In einem Seitenfach der Fahrertür soll er zugriffsbereit ein Springmesser mit einer seitlich aufspringenden Klinge mit einer Länge von 8,5 cm abgelegt haben, um den beabsichtigten Verkauf zu abzusichern.

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6.6

Datum, Uhrzeit:
30.10.2023, 09.00 Uhr

gegen:
Frau K., geboren im 3. Quartal des Jahres 1976
Herrn K., geboren im 3. Quartal des Jahres 1970

wegen:
des Tatvorwurfs eines Verstoßes gegen das Anti-Doping-Gesetz (Herstellung, Handeln, Erwerb, Besitz, Anwendung, Verschreibung)

Tatort:
Bad Kreuznach

 

Fortsetzungstermine:

06.11., 9:00 Uhr,

13.11., 9:00 Uhr,

22.11., 9:00 Uhr,

27.11., 9:00 Uhr.
 

Die Staatsanwaltschaft legt den Angeklagten zur Last, gemeinschaftlich handelnd, unerlaubt, gewerbsmäßig mit Dopingmitteln gehandelt zu haben. Die Angeklagten sollen einen Gewinn von über 16.500,00 € erzielt haben.
 

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