| Landgericht Zweibrücken

Kerstin Hoffmann ist neue Vorsitzende der 2. Zivilkammer des Landgerichts Zweibrücken

Kerstin Hoffmann, bislang Richterin am Landgericht bei dem Landgericht Zweibrücken, wurde durch Urkunde des Ministerpräsidenten von Rheinland-Pfalz zur Vorsitzenden Richterin am Landgericht ernannt.
Frau Hoffmann übernimmt den Vorsitz der 2. Zivilkammer. Diese ist unter anderem für Streitigkeiten aus Bank- und Finanzgeschäften, Streitigkeiten aus Versicherungsvertragsverhältnissen, Streitigkeiten über Ansprüche aus Veröffentlichungen in Presse, Rundfunk, Film und Fernsehen und Streitigkeiten über Ansprüche aus Heilbehandlungen zuständig. Insbesondere in letzterem Sachgebiet ist Kerstin Hoffmann als Richterin besonders erfahren – so war sie nicht nur in ihrer Zeit im Justizdienst des Landes Nordrhein-Westfalen, sondern auch in ihrer Zeit am Landgericht Zweibrücken in der Kammer für Arzthaftungssachen tätig.

Kerstin Hoffmann ist 38 Jahre alt und lebt mit ihrer Familie in Bexbach.

 

Informationen:

Kerstin Hoffmann trat im April 2014 in den Justizdienst des Landes Nordrhein-Westfalen ein. Nach Stationen bei dem Landgericht Siegen, dem Amtsgericht Olpe, dem Amtsgericht Siegen und erneut dem Landgericht Siegen, wurde sie dort im Juli 2017 zur Richterin auf Lebenszeit ernannt. Zum September 2018 wurde sie zunächst in den Justizdienst des Landes Rheinland-Pfalz abgeordnet und dann zum September 2019 dorthin versetzt. Nach einer Station beim Amtsgericht Pirmasens wurde Kerstin Hoffmann zum September 2019 ein Richteramt beim Amtsgericht Zweibrücken übertragen. Zum Oktober 2022 wurde sie zur Richterin am Landgericht bei dem Landgericht Zweibrücken ernannt. Von August 2024 bis Februar 2025 war sie zur Erprobung an das Pfälzische Oberlandesgericht Zweibrücken abgeordnet.

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