Pressemeldung

Erfolgreiche Berufung im "Dattel-Prozess"

 

Mit einem Freispruch für den Angeklagten endete heute das Berufungsverfahren im so genannten "Dattel-Prozess".

Nach Auffassung der Berufungskammer war dem Angeklagten nicht nachzuweisen, dass er den Vorfall, der erstinstanzlich zu seiner Verurteilung geführt hatte, wahrgenommen hat.

In erster Instanz wurde der Kompaniechef eines in der Niederauerbachkaserne stationierten Fallschirmjägerbataillons einer entwürdigenden Behandlung im Sinne des § 31 Abs. 2 Wehrstrafgesetz für schuldig befunden. Ihm wurde in der Anklage zur Last gelegt, als Vorgesetzter pflichtwidrig geduldet zu haben, dass während einer Feier in der Kaserne einem Soldaten Paddelschläge auf das entblößte Hinterteil versetzt wurden.

 

Zweibrücken, den 22.09.2010

Der Medienreferent

Berzel

Vizepräsident des Landgerichts

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