Verhandlungstermine vor der 2. Zivilkammer des Landgerichts Zweibrücken im August 2011 in zwei Amtshaftungsverfahren gegen das Land Rheinland-Pfalz
Verhandlungen am 16. August 2011, 14.30 Uhr und 15.30 Uhr, Saal 7 des Landgerichtsgebäudes
In den Verfahren machen zwei ehemalige Häftlinge der Justizvollzugsanstalt Zweibrücken Ansprüche gegen das Land Rheinland-Pfalz mit der Behauptung geltend, der Vollzug ihrer Strafhaft gegen Ende des Jahres 2008 und am Anfang des Jahres 2009 habe gegen den Grundsatz der Menschenwürde verstoßen. Sie behaupten, ihr Haftraum sei zu klein gewesen. Beide Kläger waren zeitweise mit zwei weiteren Häftlingen in einem 15,64 qm großen Haftraum untergebracht. Sie waren aus einer anderen Justizvollzugsanstalt nach Zweibrücken verlegt worden, um in Zweibrücken an einer Berufsausbildung teilnehmen zu können. In den beiden Verhandlungsterminen möchte die Zivilkammer unter anderem Beweis über die Frage erheben, ob die Kläger sich rechtzeitig gegen die Haftverhältnisse beschwert haben, auf die sie ihre Entschädigungsklage gegen das Land stützen.