| Landgericht Zweibrücken

Vizepräsident des Landgerichts Zweibrücken Uwe Fischer in den Ruhestand verabschiedet

Mit Ablauf des Monats Dezember 2024 scheidet Vizepräsident des Landgerichts Zweibrücken Uwe Fischer nach Erreichen der Altersgrenze aus dem Justizdienst aus.

Die Präsidentin des Landgerichts Zweibrücken Maria Stutz überreichte dem Vizepräsidenten des Landgerichts in einer kleinen Feierstunde die Ruhestandsurkunde. 
Sie dankte ihm ganz persönlich für die langjährige vertrauensvolle und kollegiale Zusammenarbeit sowie auch im Namen der rheinland-pfälzischen Justiz für die mit großem Engagement geleisteten Dienste.

Mit Uwe Fischer verliert das Landgericht einen langjährigen, überaus geschätzten und fachlich anerkannten Kollegen.
Neben seinen ausgeprägten menschlichen Qualitäten und herausragenden fachlichen Fähigkeiten verfügt der Richter über eine langjährige und reichhaltige Erfahrung in vielen Bereichen der Gerichtsverwaltung. Bis zu seinem Ausscheiden war er zudem Pressesprecher des Landgerichts. 
Herr Fischer engagierte sich über zwei Jahrzehnte für den juristischen Nachwuchs als Leiter von Einführungslehrgängen und zivilrechtlicher Arbeitsgemeinschaften in der Referendarausbildung und als Mitglied der Prüfungsabteilungen I und II des Landesprüfungsamts für Juristen.

Weitere Hinweise zum Lebenslauf:

Der 1958 geborene Richter und Vizepräsident stammt aus Hamburg und lebt mit seiner Familie in Blieskastel.
Nach dem Studium der Rechtswissenschaft an den Universitäten in Hamburg und Mainz und dem Referendardienst in Rheinland-Pfalz arbeitete er ab Mai 1988 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft in Frankenthal. 
Ab 1989 war er als Richter bei dem Amtsgericht Zweibrücken tätig und seit 1990 bei dem Landgericht Zweibrücken. 
Nach erfolgreicher Erprobung bei dem Pfälzischen Oberlandesgericht Zweibrücken im Jahr 2000 und einer 8-monatigen Abordnung an das Amtsgericht Landstuhl wurde Herr Fischer 2003 zum Vorsitzenden Richter am Landgericht ernannt. Seither hatte er den Vorsitz in der 2. Zivilkammer inne. Dieser sind neben allgemeinen Zivilsachen in Spezialzuständigkeit Streitigkeiten aus Bank- und Finanzgeschäften, Streitigkeiten über Ansprüche aus Heilbehandlungen, aus Versicherungsvertragsverhältnissen mit Ausnahme der Verkehrsunfallsachen, Streitigkeiten über Ansprüche aus Veröffentlichungen durch Druckerzeugnisse, Bild- und Tonträger jeder Art, erbrechtliche Streitigkeiten und Streitigkeiten um Ansprüche aus Amtshaftung und nach dem Gesetz über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen, zugewiesen.
2011 wurde Herr Fischer zum Vizepräsidenten des Landgerichts ernannt.
Anlässlich seines 40 Jährigen Dienstjubiläums am 12. Januar diesen Jahres nahm der Richter in Anwesenheit des Präsidenten des Pfälzischen Oberlandesgerichts Zweibrücken Bernhard Thurn aus den Händen der Präsidentin des Landgerichts die Dankesurkunde der Ministerpräsidentin des Landes Rheinland-Pfalz Malu Dreyer entgegen.

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